Home Kontakt
 
Home | Kontakt | Datenschutz | Impressum

Tankschutz für Sicherheit, Umweltschutz und Werterhaltung 

Tankreinigung Leckschutzauskleidung Kellergeschweißter Tank Kunststoff-Batterietanks Wandeinbaukasten Überschwemmungsgebiet Erdtankanlagenbau Tankraumsanierung Domschachtsanierung Stilllegung / Demontage Tankverfüllung Amtl. Abnahme/Wartung Ölschadenbeseitigung Pellettank Regenwassernutzung Aktuell-Tipps-Vorschriften Nützliche Links Online - Shop
BESUCHEN SIE UNSEREN
ONLINE-SHOP!

Zur einfachen Orientierung haben wir für Sie diese Seite in folgende Rubriken strukturiert:

Aktuell Tipps Warnungen Vorschriften

Tipps

Auszüge aus der Broschüre "Tipps zur sicheren Lagerung von Heizöl" vom Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Sind Verformungen an Kunststofftanks (PE/PA) kritisch?
Bei alten Tankanlagen kann es durch die früher verwendeten Werkstoffe im Laufe der Zeit zu Verformungen kommen. Sollten sich so genannte „Elefantenfüße“ ausgebildet haben, ist meist der Einbau einer neuen Tankanlage sinnvoll.

Wann sind Korrosionserscheinungen an Stahltanks bedenklich?
Korrosionserscheinungen können bei Stahltanks durchaus vorkommen. Sollte von einem Fachmann/Sachverständigen jedoch eine Innenkorrosion festgestellt werden, können folgende Maßnahmen empfohlen werden:

Nicht empfehlenswert sind:



Regelmäßige Kontrollen durch den Betreiber
Durch regelmäßige Sicht- und Funktionskontrollen (empfohlen in Abständen von maximal 3 – 4 Monaten) hat auch der Betreiber selbst für die Betriebssicherheit seiner Heizöltankanlage zu sorgen. Dazu muss der Auffangraum frei und einsehbar sein.

Sichtkontrollen auf

Funktionskontrolle des

Allgemeine Tipps

* Sind Sie selbst nicht hinreichend fachkundig, sollten Sie zur Ergänzung einen Wartungsvertrag mit einem zugelassenen Fachbetrieb abschließen.

Sofortige Meldung im Schadensfall
Das Austreten von Heizöl über den Bereich der Heizöllageranlage (z. B. Auffangraum) hinaus ist, soweit es sich nicht um geringfügige Mengen handelt, der Wasserbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder der nächsten Polizeibehörde zu melden. Eine Meldung an Polizei oder Wasserbehörde ist nicht erforderlich, wenn das ausgelaufene Heizöl mit einfachen technischen Mitteln (z. B. kleinflächiges Abstreuen und Aufnehmen mit Bindemitteln) vollständig beseitigt werden kann und Kläranlagen, Boden, Oberflächengewässer oder Grundwasser nicht verschmutzt wurden. Im Zweifelsfall rufen Sie die zuständige Wasserbehörde, einen Sachverständigen oder einen Fachbetrieb an. Bei einem Schadensfall oder einer Störung ist die Anlage grundsätzlich außer Betrieb zu nehmen.

Mängelbehebung
Mängel an einer Heizöllageranlage sind unverzüglich zu beheben. Bei Anlagen über 10.000 Liter Tankvolumen dürfen diese Arbeiten nur durch einen anerkannten Fachbetrieb nach §19 l WHG durchgeführt werden. Dieser verfügt über geschultes Personal und gewährleistet damit eine ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten.

Wann ist der Austausch des Grenzwertgebers erforderlich?
Ihr Grenzwertgeber sollte grundsätzlich im Rahmen der Wartung überprüft werden. Moderne Geräte sind konstruktiv verbessert und bieten daher eine höhere Funktionssicherheit. Nur ein Fachmann kann entscheiden, ob ein Austausch erforderlich ist.

Wann ist die Umrüstung der Heizölversorgung von Zweistrang- auf Einstrangsystem sinnvoll?
Grundsätzlich ist für die Verbindung zwischen Tank und Brenner eine Ölversorgung als Einstrangsystem vorzuziehen, da es als selbstsicheres System ausgeführt werden kann. Im Einstrangsystem wird das Heizöl nicht stetig in den Tank zurückgeführt. Damit besteht keine Leckagegefahr einer Rücklaufleitung, und zusätzlich wird die Lagerstabilität des Heizöls begünstigt. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Fachbetrieb, ob im Rahmen einer anstehenden Modernisierungs- oder Reparaturmaßnahme eine Umrüstung auf ein Einstrangsystem vorgenommen werden kann.

zurück zur Seite "Aktuell"