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Tankschutz für Sicherheit, Umweltschutz und Werterhaltung 

Tankreinigung Leckschutzauskleidung Kellergeschweißter Tank Kunststoff-Batterietanks Wandeinbaukasten Überschwemmungsgebiet Erdtankanlagenbau Tankraumsanierung Domschachtsanierung Stilllegung / Demontage Tankverfüllung Amtl. Abnahme/Wartung Ölschadenbeseitigung Pellettank Regenwassernutzung Aktuell-Tipps-Vorschriften Nützliche Links Online - Shop
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Amtliche-Abnahme / Wartung

Sachverständigenprüfung (amtliche Abnahme):
Amtliche Abnahmen werden durch unseren Haussachverständigen in Begleitung eines Mitarbeiters der Firma Page einmal wöchentlich durchgeführt. Termine zur amtlichen Abnahme können Sie telefonisch erfragen.
Telefon: 0 61 84 - 6 39 20

Alle oberirdischen Anlagen mit mehr als 1.000 Liter Rauminhalt sowie alle unterirdischen Anlagen und Anlagenteile müssen vor der Inbetriebnahme oder nach einer wesentlichen Änderung durch einen Sachverständigen nach § 22 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit Wasser gefährdeten Stoffen über Fachbetriebe (Anlagenverordnung- VAwS) geprüft werden. Bestimmte Heizöllageranlagen sind entsprechend der untenstehenden Tabelle auch wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.

Prüfzyklen von Heizöllageranlagen in Hessen:

Prüfplichten

Wartung Leckanzeigegerät:
Nach § 19i WHG hat der Betreiber von Heizölverbraucheranlagen besondere Pflichten. Er hat mit dem Einbau, Aufstellung, Instandhaltung, Instandsetzung und Reinigung von Anlagen Fachbetriebe nach § 19 l WHG zu beauftragen. Der Betreiber hat die Dichtigkeit und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtung zu überwachen.

Sofern die Tankanlage einen Leckanzeiger besitzt, muß dieser nach Bauartzulassung einmal jährlich überprüft werden. Wir bieten Ihnen einen Wartungsvertrag an, der sämtliche notwendigen Prüfungen am Leckanzeigegerät vorsieht.